Berufsausbildung für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen und Lehre und Matura

 

Berufsausbildung für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen

Nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes können verlängerbare Lehrverträge oder eine Ausbildung in Teilqualifikationen vereinbart werden.

Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden können und entweder

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,
  • keinen positiven Abschluss der Neuen Mittelschule aufweisen,
  • Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder
  • aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben.


Das bedeutet in der Praxis, dass Verträge über Teilqualifikationen oder verlängerbare Lehrausbildung ausschließlich über das AMS vermittelt werden können!  

 

Verlängerbarer Lehrvertrag

Für Jugendliche,

  • bei denen angenommen werden kann, dass sie grundsätzlich in der Lage sind einen Lehrabschluss zu absolvieren, die dafür aber etwas mehr Zeit benötigen, 

können Lehrverträge abgeschlossen werden, bei denen die Lehrzeit um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre, verlängert wird.

Ausbildungsvertrag über eine Teilqualifizierung

Für Jugendliche,

  • bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen Lehrabschluss zu absolvieren,

können Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, bei welchen Teilqualifizierungen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vereinbart werden.

Die Dauer der Ausbildung kann - je nach Ausbildungsinhalten - ein bis drei Jahre betragen.


Betreuung an unserer Schule:

Frau Werle Anja, BEd (anja [dot] werle [at] tsn [dot] at)

und unterstützend Frau Siebenförcher Karin, BEd (k [dot] siebenfoercher [at] tsn [dot] at)

 

Lehre und Matura

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Modelle bei Lehre und Matura: 

Begleitendes Modell

Die Maturavorbereitung erfolgt ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit – es gibt daher auch keinerlei Auswirkungen auf den Lehrvertrag, die Entlohnung, die Sozialversicherung oder die Beschulung.

Integriertes Modell (IM)

Die Maturavorbereitung wird auf die Arbeitszeit angerechnet - hier gibt es wiederum zwei Varianten: 

  • Verlängerte Lehrzeit 
  • Keine Verlängerung der Lehrzeit


Informationen an unserer Schule:

Herr Mag (FH) Leber Bernhard, BEd (b [dot] leber [at] tsn [dot] at )

 

Die bestmögliche Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler ist uns ein zentrales Anliegen. Unsere Ausbildungskoordinator:innen stehen daher in regelmäßigem und engem Austausch mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten sowie externen Partnern, um individuelle Förderbedarfe bestmöglich zu begleiten

 Erreichbarkeit:

Die aktuelle Sprechstundenliste kann unter dem zugehörigen Menüpunkt SPRECHSTUNDEN heruntergeladen werden. Außerdem sind wir jederzeit auch per E-Mail erreichbar.

Wir freuen uns schon auf eine gute Zusammenarbeit!